Schlüsselübergabe im Hausflur

Mietverwaltung & Sondereigentum

Vermieten, ohne
ständig zuständig zu sein.

Mieteingänge, Betriebskosten, Mieterwechsel und Handwerker – wir übernehmen den Betrieb Ihrer Immobilie und melden uns, wenn eine Entscheidung ansteht.

Mietverwaltung

Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern

Ein Mietshaus produziert jeden Monat Kleinkram: Zahlungseingänge, Nachfragen, ein tropfender Hahn, eine Kündigung. Wir nehmen Ihnen diesen Takt ab.

  • Mietinkasso & MahnwesenLaufende Überwachung der Mieteingänge, konsequente Mahnung, Abstimmung weiterer Schritte mit Ihnen.
  • BetriebskostenabrechnungFristgerecht, mit sauberen Verteilerschlüsseln und belegbarer Grundlage.
  • MieterwechselWohnungsabnahme und -übergabe, Protokoll, Kaution, Mietvertrag, Zählerstände.
  • InstandhaltungReparaturen beauftragen, Handwerker koordinieren, Ausführung kontrollieren, Rechnung prüfen.
  • Verträge & VersicherungenWartung, Hausreinigung, Winterdienst, Gebäudeversicherung – geprüft und bei Bedarf neu verhandelt.
  • ReportingJahresabrechnung für Ihr Objekt, auf Wunsch unterjährige Auswertungen.

Im Schadensfall

Erst reagieren, dann berichten.

Mieter melden Schäden selten zu einer passenden Zeit. Damit daraus kein Folgeschaden wird, läuft die Meldung bei uns auf: Wir beauftragen den Betrieb, informieren Sie und kümmern uns um die Abwicklung mit der Versicherung.

  • Schadensmeldungen werden am selben Werktag bearbeitet
  • Bei Gefahr im Verzug sofortige Beauftragung
  • Kostenrahmen, den Sie vorab festlegen
  • Dokumentation für Versicherung und Steuerberater
Werkzeugwand einer Werkstatt

Fragen & Antworten

Fragen zur Miet- und Sondereigentumsverwaltung

Worin unterscheiden sich Miet- und Sondereigentumsverwaltung?

Die Mietverwaltung betreut ein ganzes Haus, das einem Eigentümer gehört. Die Sondereigentumsverwaltung betreut einzelne Eigentumswohnungen innerhalb einer Gemeinschaft – die Gemeinschaft selbst wird dabei von der WEG-Verwaltung geführt.

Übernehmen Sie das Mietinkasso?

Ja. Mieteingänge werden laufend überwacht, Rückstände konsequent angemahnt und auf Wunsch an einen Rechtsanwalt übergeben. Sie erhalten eine regelmäßige Auswertung.

Kümmern Sie sich auch um die Neuvermietung?

Wir übernehmen Wohnungsabnahme, Übergabe, Mietvertrag und die Abstimmung mit Interessenten. Für die Vermarktung selbst stimmen wir den Umfang vorab mit Ihnen ab.

Wie rechnen Sie die Betriebskosten ab?

Jährlich, fristgerecht und mit nachvollziehbaren Verteilerschlüsseln. Belege legen wir auf Verlangen offen – gegenüber Mietern wie Eigentümern.

Bekomme ich als Eigentümer regelmäßig Zahlen?

Ja. Sie erhalten eine Jahresabrechnung für Ihr Objekt und auf Wunsch unterjährige Auswertungen zu Mieteingängen, Kosten und offenen Posten.

Wie viele Einheiten sollen wir für Sie übernehmen?

Ob ein Mietshaus oder eine einzelne Eigentumswohnung – schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Sie erhalten ein Angebot mit festem monatlichem Honorar.