Treppenhaus eines gepflegten Mehrfamilienhauses

WEG-Verwaltung

Die Gemeinschaft in
geordneten Bahnen.

Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Versammlung, Beschlussumsetzung und Instandhaltung – wir führen Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem WEG, ohne dass Sie den Überblick verlieren.

Leistungsumfang

Drei Bereiche, ein Verwalter.

Die Aufgaben einer WEG-Verwaltung lassen sich sauber trennen – im Alltag greifen sie allerdings ständig ineinander. Deshalb liegen sie bei uns in einer Hand.

Kaufmännisch

  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Hausgeldeinzug und Mahnwesen
  • Getrenntes Gemeinschaftskonto
  • Verwaltung der Erhaltungsrücklage
  • Rechnungsprüfung und Zahlungsverkehr

Technisch

  • Regelmäßige Objektbegehungen
  • Wartungs- und Dienstleistungsverträge
  • Angebote einholen, Aufträge vergeben
  • Begleitung von Instandsetzungen
  • Schadensabwicklung mit der Versicherung

Rechtlich & organisatorisch

  • Vorbereitung und Leitung der Versammlung
  • Beschluss-Sammlung und Umsetzung
  • Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht
  • Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern
  • Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat

Versammlung & Beschlüsse

Einmal im Jahr muss alles zusammenpassen.

Die Eigentümerversammlung ist der Termin, an dem sich zeigt, wie gut im Jahr davor gearbeitet wurde. Wir bereiten sie so vor, dass die Gemeinschaft entscheiden kann, statt zu rätseln: verständliche Abrechnung, belastbare Angebote, vorformulierte Beschlussvorlagen.

  • Fristgerechte Einladung mit vollständiger Tagesordnung
  • Beschlussvorlagen im Wortlaut – vorab lesbar
  • Protokoll und Beschluss-Sammlung zeitnah nach der Versammlung
  • Umsetzung der Beschlüsse mit Rückmeldung an den Beirat
Zwei Personen unterschreiben Unterlagen an einem Tisch

Verwalterwechsel

So wechselt eine Gemeinschaft zu uns.

Der Wechsel kostet die Gemeinschaft vor allem einen Beschluss. Den Rest organisieren wir – von der Einsicht in die Unterlagen bis zum Übergabeprotokoll.

Erstgespräch und Einsicht

Wir sehen uns Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, die letzte Jahresabrechnung und die Beschluss-Sammlung an. Daraus ergibt sich, was die Gemeinschaft wirklich braucht – und ob offene Punkte aus der alten Verwaltung mitkommen.

Angebot und Vertragsentwurf

Sie erhalten ein Festangebot pro Einheit und Monat, ein Leistungsverzeichnis mit der Abgrenzung zu gesondert vergüteten Leistungen und den Entwurf des Verwaltervertrags – üblicherweise mit einer Laufzeit von drei Jahren (bei Erstbestellung fünf).

Bestellung und Vertragsschluss

Die Gemeinschaft beschließt Bestellung und Vertrag in der Eigentümerversammlung – beides getrennt, wie es die Rechtsprechung verlangt. Die Beschlussvorlagen im Wortlaut, die Einladung und die Vergleichsangebote bereiten wir dem Beirat vor; auf Wunsch stellen wir uns in der Versammlung persönlich vor.

Übernahme mit Protokoll

Wir fordern Unterlagen, Konten, Verträge und Schlüssel bei der bisherigen Verwaltung an, quittieren den Bestand in einem Übergabeprotokoll und melden fehlende Positionen dem Beirat. Konten laufen auf den Namen der Gemeinschaft; Mieter, Eigentümer und Dienstleister bekommen unsere Kontaktdaten schriftlich.

Fragen & Antworten

Fragen zur WEG-Verwaltung

Ab wie vielen Einheiten übernehmen Sie eine Gemeinschaft?

Es gibt keine feste Untergrenze. Entscheidend ist, dass das Objekt in unserem Einzugsgebiet liegt und die Gemeinschaft eine Verwaltung möchte, die sich kümmert – auch bei sechs oder acht Einheiten.

Wann findet die Eigentümerversammlung statt?

Einmal jährlich, in der Regel im ersten Halbjahr. Einladung, Tagesordnung und Unterlagen gehen fristgerecht raus, Beschlussvorlagen sind so formuliert, dass klar ist, worüber abgestimmt wird.

Wie schnell kommt die Jahresabrechnung?

Wir erstellen die Abrechnung so, dass sie in der ordentlichen Versammlung beschlossen werden kann. Belege können Sie vorab einsehen – auf Wunsch digital.

Führen Sie die Konten der Gemeinschaft getrennt?

Ja. Jede Gemeinschaft hat ein eigenes Konto auf ihren Namen. Das Geld der Gemeinschaft bleibt jederzeit von unserem getrennt und ist in der Buchhaltung einzeln nachvollziehbar.

Was passiert bei einem Wasserschaden am Wochenende?

Für Gefahr im Verzug gibt es eine Rufnummer und ein Netz an Betrieben, die auch außerhalb der Bürozeiten anrücken. Die Schadensaufnahme und die Meldung an die Gebäudeversicherung übernehmen wir.

Ihre Gemeinschaft braucht eine neue Verwaltung?

Schicken Sie uns die Eckdaten – Einheiten, Baujahr, Lage, aktuelle Situation. Sie bekommen ein Festangebot und einen Entwurf des Verwaltervertrags.